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Mehrere Kommunen haben zusammen mit dem Projekt im Rahmen von Prozessbegleitungen – neben der schrittweisen Verbesserung der Beschaffungspraxis im Sinne der Nachhaltigkeit in einzelnen Produktbereichen – eine umfassende Dienstanweisung oder Richtlinie zur nachhaltigen Beschaffung auf den Weg gebracht. Aus diesen hat Rheinland-Pfalz kauft nachhaltig ein! als Synthese eine Muster-Dienstanweisung erarbeitet, die sich insbesondere auch für die vielen kleinen und mittleren Kommunen des Landes eignet. Sie wurde im Rahmen der Rechtsberatung der Servicestelle Kommunen in der Einen Welt (SKEW) geprüft und erweitert und wird hier allen interessierten Kommunen zur Verfügung gestellt.
Das Muster ist nach einem Baukastenprinzip aufgebaut und gliedert sich in (1) den Anweisungstext selbst, (2) die Anlagen zur Spezifizierung und Erleichterung der Umsetzung sowie (3) ein Formular zur Dokumentation.
(1) Der Anweisungstext selbst gibt die Gesetzes- und Beschlusslage, den Geltungs- und Anwendungsbereich, Beschaffungsgrundlagen und die vorgesehenen Verfahrensweisen wieder. Als Kommentare hinterlegte Anmerkungen unterstützen dabei, die Formulierungen an die Gegebenheiten der eigenen Kommune anzupassen. So kann z.B. auch auf die lokale Beschlusslage Bezug genommen werden.
(2) Alle spezifischen Anforderungen zur Nachweisführung, auch differenziert in einzelne Produktgruppen, sind in den Anlagen geregelt, die regelmäßig aktualisiert und bei Bedarf erweitert werden können. Anlage 1 umfasst in einer Tabelle produktspezifische Kriterien und Nachweise u.a. zu Papier, Büromaterialien, Büromöbeln, Lebensmitteln und IT-Hardware. Anlage 2 regelt die Nachweisführung zur Einhaltung der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO).
(3) Das Formular-Muster zur Dokumentation entspricht der Struktur der Anweisung und der Anlagen 1 und 2 und kann beim Monitoring der Umsetzung einer nachhaltigen Beschaffung unterstützen.
Downloads:
Musterdienstanweisung RLP kauft nachhaltig ein 2023 mit Anlagen.docx