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Hier finden Sie einen Überblick, Beschreibungen und weiterführende Informationen zu den Instrumenten, mit denen Sie Schritt für Schritt in eine öko-soziale kommunale Beschaffung einsteigen bzw. diese ausweiten können.
Eine wesentliche Voraussetzung für die erfolgreiche Umsetzung der öko-sozialen Beschaffung ist das Vorhandensein politischer Unterstützung. In vielen Kommunen geht das Engagement im Bereich Beschaffung von politischen Beschlüssen (Stadtrat) oder kommunalen Strategien aus.
Ein offizieller Beschluss der politisch Verantwortlichen gibt den Mitarbeitenden, die für die Beschaffung zuständig sind, Rückendeckung und erleichtert eine einheitliche und koordinierte Umsetzung. Der Beschluss kann entweder allgemeiner Natur sein, oder sich auf bestimmte Aspekte (beispielsweise die Beachtung der ILO Kernarbeitsnormen) beziehen.
Wichtig ist auch, dass die Umsetzung des Beschlusses von den Verantwortlichen begleitet und überprüft wird (bspw. durch eine regelmäßige Berichterstattung im Stadtrat/ Evaluierung nach 2 bis 3 Jahren).
Innerhalb der kommunalen Verwaltung ist es notwendig, Verantwortliche für die Umsetzung zu bestimmen. Hier hat sich die Bildung einer Arbeitsgruppe bewährt, die sämtliche Aktivitäten zur öko-sozialen Beschaffung koordiniert. Neben Vertreter*innen der Verwaltung, öffentlicher Einrichtungen und Kammern bietet die Beteiligung externer Organisationen (Gruppen Lokale Agenda 21, lokale NROs) zusätzlich die Möglichkeit des fachlichen Austausches und der Weiterentwicklung. Synergien können identifiziert und genutzt werden.
Die Bestandsaufnahme hat zum Ziel, einen Überblick über die aktuelle Beschaffungspraxis der Verwaltung zu erhalten. Sie ist ein wichtiger vorbereitender Schritt für die öko-soziale Beschaffung. Folgende Fragen sollten dabei geklärt werden:
Auf der Grundlage der Bestandsaufnahme und je nach Ziel, das sich die Kommune gesetzt hat, entscheidet die Arbeitsgruppe über die Produkte, die nach öko-sozialen Kriterien beschafft werden sollen. Weitere bei der Auswahl zu beachtende Faktoren können sein:
Wichtig ist, zunächst mit einer kleinen Anzahl an Produkten bzw. einer Pilotausschreibung zu starten, um einen leichten und überschaubaren Einstieg in die öko-soziale Beschaffung zu finden.
Innerhalb der Verwaltung sollte die verantwortungsvolle Einkaufspraxis mittels Erlassen und Leitfäden klar kommuniziert werden. Kontinuierliche Bewusstseinsbildung und Fortbildung in der Verwaltung erhöht die Akzeptanz der Einkäufer und Nutzer der betreffenden Produkte. Hierbei kann die Prozessbegleitung dieses Projekts unterstützen. Zudem sollten auch die potentiellen Bieter sowie die Öffentlichkeit über die geänderten Anforderungen informiert werden.
Definition des Auftragsgegenstands
Der Auftragsgegenstand definiert die zu erwerbende Ware oder Dienstleistung. Ein schneller und direkter Weg, öko-soziale Kriterien aufzunehmen ist, dies bei der Festlegung des Auftragsgegenstandes zu tun. Zudem bestimmt der Auftragsgegenstand, welche Kriterien in die Leistungsbeschreibung und Zuschlagskriterien aufgenommen werden können. Ökologische und soziale Kriterien sollten bereits hier formuliert sein, um ihre Relevanz für den Beschaffungsvorgang hervorzuheben.
Leistungsbeschreibung
In der Leistungsbeschreibung werden die gewünschten Eigenschaften und Funktionen des zu beschaffenden Produktes oder der Dienstleistung definiert. Hier bieten sich vielfältige Möglichkeiten, ökologische und soziale Aspekte zu integrieren. Wichtig ist, dass der Bezug zum Auftragsgegenstand gegeben ist und der Auftraggeber die Vorgaben überprüfen kann. Die Leistungsbeschreibung kann entweder deskriptiv (Nutzung von technischen Normen oder Spezifikationen, Siegeln) oder funktional (d.h. ergebnisbezogen) sein; auch eine Kombination aus beiden ist möglich. Zudem können bestimmte Produktionsprozesse festgelegt werden (z.B. Merkmale des Fairen Handels).
Eignungsprüfung
Über die Eignungsprüfung stellt der Auftraggeber sicher, dass der Bieter über die finanziellen und technischen Fähigkeiten zur Ausführung des Auftrags verfügt. Ausschlusskriterien verhindern, dass Unternehmen zum Zuge kommen, die gegen geltendes Recht verstoßen haben. Neben Zuverlässigkeit, Solvenz und Gesetzestreue kann hier auch die Einhaltung von Sozial- und Umweltstandards überprüft werden.
Zuschlagskriterien
Angebote, die die Anforderungen der Leistungsbeschreibungen und die Eignungsprüfung erfüllen, werden anhand von Zuschlagskriterien bewertet. Zuschlagskriterien bieten die Möglichkeit, Angebote die über die (sozialen und ökologischen) Anforderungen der Leistungsbeschreibung hinausgehen, positiv zu bewerten. Dies ist insbesondere bei solchen Gütern und Dienstleistungen interessant, bei denen die Leistungsbeschreibung nur wenig Möglichkeit zur Integration von ökosozialen Kriterien bietet. Im Gegensatz zu Mindestanforderungen haben Zuschlagskriterien den zusätzlichen Vorteil, dass sie den Bieterkreis nicht einschränken.