Faire Grabsteine für Andernach
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Über dieses Projekt

Foto: Stein­bruch. Foto: von Hans Brax­mei­er auf Pixabay

 

Am 04.02.2020 beschloss die Stadt Ander­nach, dass auf den städ­ti­schen Fried­hö­fen nur noch Grab­stei­ne auf­ge­stellt wer­den sol­len, die nach­weis­lich ohne aus­beu­te­ri­sche Kin­der­ar­beit pro­du­ziert wur­den. Aus­schließ­lich fair gehan­del­te und fair pro­du­zier­te Grab­stei­ne sol­len nun in Ander­nach ver­wen­det werden.

 

Der Weg der Steine
Natur­stei­ne, Pflas­ter­stei­ne und auch Grab­stei­ne wer­den größ­ten­teils impor­tiert und stam­men häu­fig aus aus­beu­te­ri­scher Kin­der­ar­beit. Sowohl in Indi­en, Süd­ame­ri­ka, Viet­nam und den Phil­ip­pi­nen als auch in Chi­na müs­sen Kin­der unter pre­kä­ren Bedin­gun­gen in Stein­brü­chen arbei­ten. All die­se Län­der gehö­ren zu Deutsch­lands Haupt­lie­fe­ran­ten von Natur­stein, wel­ches als Mate­ri­al zur Ver­ar­bei­tung von Grab­stei­nen benutzt wird. Kin­der­ar­beit ist aus­beu­te­risch, und beson­ders in der Natur­stein­in­dus­trie gesund­heits­schä­di­gend und lebens­ge­fähr­lich.[1]

 

Fai­re Beschaf­fung in Andernach
Mit dem Beschluss der Stadt Ander­nach hat sich fol­gen­des geän­dert: Nur Grab­stei­ne, die nach­weis­lich in der gesam­ten Wert­schöp­fungs­ket­te ohne aus­beu­te­ri­sche Kin­der­ar­beit im Sin­ne der Kern­ar­beits­nor­men der Inter­na­tio­na­len Arbeits­or­ga­ni­sa­ti­on (ILO) her­ge­stellt sind, fin­den ihre Ver­wen­dung. Es ist dem­nach Vor­aus­set­zung für die Geneh­mi­gung des bean­trag­ten Grab­ma­les, dass Nach­wei­se über die Pro­duk­ti­ons­be­din­gun­gen vor­ge­legt wer­den müs­sen. Als Nach­weis, dass das Mate­ri­al und/oder wei­te­re Ver­ar­bei­tung zum Pro­dukt nicht mit­tels aus­beu­te­ri­scher Kin­der­ar­beit im Sin­ne der ILO-Kern­ar­beits­nor­men her­ge­stellt wur­de, muss eine unab­hän­gi­ge Zer­ti­fi­zie­rung vor­ge­legt wer­den. Die­se Zer­ti­fi­zie­rung kann z.B. durch Xer­ti­fiX, Xer­ti­fiX PLUS, Fair Stone oder IGEP Natur­stein[2] vor­ge­nom­men wer­den oder durch ande­re unab­hän­gi­ge und gleich­wer­ti­ge Güte­sie­gel bzw. Nach­wei­se geneh­migt werden.

 

Vom Beschluss zur Umsetzung
Mit der Ände­rung des Bestat­tungs­ge­set­zes am 11.12.2019 hat das Land Rhein­land-Pfalz eine Ermäch­ti­gungs­grund­la­ge für Kom­mu­na­le Sat­zun­gen geschaf­fen, um das Auf­stel­len von Grab­ma­len aus aus­beu­te­ri­scher Kin­der­ar­beit zu ver­bie­ten. Dies ver­ein­fach­te den Beschluss der Stadt Ander­nach und mach­te die Ände­rung für die Grab­stein­sat­zung mög­lich. Am Tag nach der öffent­li­chen Bekannt­ma­chung, also dem 09.02.2020, trat die Ände­rung der Fried­hofs­sat­zung in Kraft. Auch für die Alt­be­stän­de der Grab­stei­ne wur­de eine Lösung gefun­den: Grab­stei­ne, die nach­weis­lich am 31.12.2019 noch im Stein­metz­be­trieb lagern oder geor­dert sind, kön­nen ein­schließ­lich bis zum 31.12.2022 auf­ge­stellt wer­den. Die Fir­ma soll­te zugleich ver­bind­lich erklä­ren und nach­wei­sen, dass sie akti­ve und ziel­füh­ren­de Maß­nah­men zum Aus­stieg aus der aus­beu­te­ri­schen Kin­der­ar­beit ein­ge­lei­tet hat. Die Stadt Ander­nach hat mit die­sem Beschluss gezeigt, dass fair gehan­del­te Grab­stei­ne in Rhein­land-Pfalz umge­setzt wer­den können.

 

[1] https://www.aktiv-gegen-kinderarbeit.de/2018/09/kinder-in-asiatischen-steinbruechen-arbeiten-fuer-unsere-grabsteine/

[2] Sie­he https://utopia.de/ratgeber/naturstein-siegel-xertifix-win-fairstone/

Kategorie
Praxisbeispiele