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Foto: Steinbruch. Foto: von Hans Braxmeier auf Pixabay
Am 04.02.2020 beschloss die Stadt Andernach, dass auf den städtischen Friedhöfen nur noch Grabsteine aufgestellt werden sollen, die nachweislich ohne ausbeuterische Kinderarbeit produziert wurden. Ausschließlich fair gehandelte und fair produzierte Grabsteine sollen nun in Andernach verwendet werden.
Der Weg der Steine
Natursteine, Pflastersteine und auch Grabsteine werden größtenteils importiert und stammen häufig aus ausbeuterischer Kinderarbeit. Sowohl in Indien, Südamerika, Vietnam und den Philippinen als auch in China müssen Kinder unter prekären Bedingungen in Steinbrüchen arbeiten. All diese Länder gehören zu Deutschlands Hauptlieferanten von Naturstein, welches als Material zur Verarbeitung von Grabsteinen benutzt wird. Kinderarbeit ist ausbeuterisch, und besonders in der Natursteinindustrie gesundheitsschädigend und lebensgefährlich.[1]
Faire Beschaffung in Andernach
Mit dem Beschluss der Stadt Andernach hat sich folgendes geändert: Nur Grabsteine, die nachweislich in der gesamten Wertschöpfungskette ohne ausbeuterische Kinderarbeit im Sinne der Kernarbeitsnormen der Internationalen Arbeitsorganisation (ILO) hergestellt sind, finden ihre Verwendung. Es ist demnach Voraussetzung für die Genehmigung des beantragten Grabmales, dass Nachweise über die Produktionsbedingungen vorgelegt werden müssen. Als Nachweis, dass das Material und/oder weitere Verarbeitung zum Produkt nicht mittels ausbeuterischer Kinderarbeit im Sinne der ILO-Kernarbeitsnormen hergestellt wurde, muss eine unabhängige Zertifizierung vorgelegt werden. Diese Zertifizierung kann z.B. durch XertifiX, XertifiX PLUS, Fair Stone oder IGEP Naturstein[2] vorgenommen werden oder durch andere unabhängige und gleichwertige Gütesiegel bzw. Nachweise genehmigt werden.
Vom Beschluss zur Umsetzung
Mit der Änderung des Bestattungsgesetzes am 11.12.2019 hat das Land Rheinland-Pfalz eine Ermächtigungsgrundlage für Kommunale Satzungen geschaffen, um das Aufstellen von Grabmalen aus ausbeuterischer Kinderarbeit zu verbieten. Dies vereinfachte den Beschluss der Stadt Andernach und machte die Änderung für die Grabsteinsatzung möglich. Am Tag nach der öffentlichen Bekanntmachung, also dem 09.02.2020, trat die Änderung der Friedhofssatzung in Kraft. Auch für die Altbestände der Grabsteine wurde eine Lösung gefunden: Grabsteine, die nachweislich am 31.12.2019 noch im Steinmetzbetrieb lagern oder geordert sind, können einschließlich bis zum 31.12.2022 aufgestellt werden. Die Firma sollte zugleich verbindlich erklären und nachweisen, dass sie aktive und zielführende Maßnahmen zum Ausstieg aus der ausbeuterischen Kinderarbeit eingeleitet hat. Die Stadt Andernach hat mit diesem Beschluss gezeigt, dass fair gehandelte Grabsteine in Rheinland-Pfalz umgesetzt werden können.
[1] https://www.aktiv-gegen-kinderarbeit.de/2018/09/kinder-in-asiatischen-steinbruechen-arbeiten-fuer-unsere-grabsteine/
[2] Siehe https://utopia.de/ratgeber/naturstein-siegel-xertifix-win-fairstone/